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Ein fahrerloses Transportsystem ist eine Investition, die sich über Jahre rechnen muss. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein passendes Förderprogramm existiert, das Projekt aber nicht mehr gefördert werden kann, weil der Auftrag schon unterschrieben war. Genau das passiert in der Praxis häufig. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die Förderprogramme, die für FTS-Projekte im Jahr 2026 in Frage kommen, welche Programme sich geändert haben und wie Sie Ihr Projekt so aufsetzen, dass eine Förderung überhaupt möglich bleibt.
Wichtiger Hinweis vorab: Förderbedingungen ändern sich laufend, Kontingente sind teils ausgeschöpft. Dieser Beitrag gibt den Stand vom November 2026 wieder und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Klären Sie die Konditionen vor dem Investitionsbeginn mit Ihrer Hausbank, der zuständigen Förderbank oder einer Förderberatung.
Ein Programm speziell für fahrerlose Transportsysteme gibt es nicht. Ein FTS wird gefördert, wenn es in ein allgemeineres Förderziel passt. Die vier wichtigsten Wege sind:
Welcher Weg passt, hängt weniger vom Fahrzeug ab als vom Projekt drumherum: Standort, Unternehmensgröße, Investitionsanlass und die Frage, ob das FTS in MES, ERP oder Lagerverwaltung eingebunden wird.
Der ERP-Förderkredit KMU finanziert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, ausdrücklich auch Anlagen, Maschinen und Software. Der Kredit beträgt bis zu 25 Mio. Euro, die Laufzeit bis zu 20 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. In der Variante 366 übernimmt die KfW 50 % des Kreditrisikos Ihrer Bank, was die Finanzierung erleichtern kann. Die Variante setzt zwei vorliegende Jahresabschlüsse voraus. Junge Unternehmen und Betriebe in Regionalfördergebieten erhalten bessere Konditionen. Der Zinssatz wird individuell festgelegt. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank, und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Für ein klassisches FTS-Projekt, etwa den Ersatz von Staplerfahrten durch fahrerlose Fahrzeuge, ist dieser Kredit oft der naheliegendste Baustein.
Hier hat sich viel geändert. Der frühere ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380/390/391) ist seit dem 1. Juli 2025 eingestellt. An seine Stelle sind der ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) und der ERP-Förderkredit Innovation (513/514) getreten. Ältere Artikel und Angebote, die noch die alten Programmnummern nennen, sind also veraltet.
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung steht Unternehmen mit bis zu 500 Mio. Euro Jahresgruppenumsatz offen und hat drei Stufen:
In Stufe 2 und 3 gibt es zusätzlich einen ERP-Förderzuschuss von 3 % bzw. 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags, maximal 200.000 Euro. Er wird zusammen mit dem Kredit beantragt und fällt unter die De-minimis-Regeln. Für FTS-Projekte ist Stufe 2 interessant, wenn die Fahrzeuge nicht isoliert fahren, sondern über eine Leitsteuerung mit MES oder ERP verbunden sind.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist eines der wenigen Programme mit echten Investitionszuschüssen. Sie gilt nur in ausgewiesenen Fördergebieten (C- und D-Gebiete). Die aktuelle Fördergebietskarte läuft bis zum 31. Dezember 2027. Die Höchstsätze hängen von Gebiet und Unternehmensgröße ab und liegen laut Koordinierungsrahmen 2026 in D-Gebieten bei 20 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen, in C-Gebieten höher.
Ein Haken ist für FTS-Projekte entscheidend: Gefördert werden vor allem Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer Betriebsstätte. Eine reine Modernisierung, etwa der Austausch von Staplern gegen ein FTS ohne weitere Veränderung, ist nur im Rahmen der De-minimis-Grenze förderfähig, aktuell 300.000 Euro in drei Jahren. Ein FTS, das Teil einer Werkserweiterung oder einer neuen Fertigungslinie ist, hat deutlich bessere Chancen.
Umgesetzt wird die GRW von den Ländern. In Nordrhein-Westfalen heißt das frühere „RWP NRW“ seit der Richtlinie vom 1. April 2026 „GRW-NRW“. Das Merkblatt nennt als förderfähig ausdrücklich auch mobile Wirtschaftsgüter, die innerhalb des Fördergebiets eingesetzt werden. Voraussetzung ist unter anderem ein Arbeitsplatzzuwachs von 5 % oder eine Jahresinvestition, die die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um 25 % übersteigt. Die geförderten Güter sind fünf Jahre zu binden. Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn elektronisch über das Portal der NRW.BANK gestellt.
Die Länder ergänzen die Bundesprogramme. Drei Beispiele mit Stand November 2026:
Auch in anderen Ländern lohnt der Blick zur Landesförderbank, also etwa NRW.BANK, LfA Förderbank Bayern, L-Bank oder WIBank. Einen guten Einstieg bietet die Förderdatenbank des Bundes.
Modul 4 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fördert technologieoffen Maßnahmen, die Energie oder Ressourcen in Produktionsprozessen einsparen. In der Premiumförderung sind bis zu 45 % für kleine, 35 % für mittlere und 25 % für große Unternehmen möglich. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept auf dem BAFA-Formular, das eine bestimmte Treibhausgaseinsparung nachweist. Für ein FTS kommt das nur in Frage, wenn die Energieeinsparung des Gesamtprojekts belegbar im Mittelpunkt steht. Ein FTS allein wird diese Hürde selten nehmen.
Kein Förderprogramm im engeren Sinn, aber für die Wirtschaftlichkeit relevant:
Welche dieser Optionen für Sie sinnvoll ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
| Ihre Situation | Naheliegende Programme |
|---|---|
| KMU ersetzt Staplerfahrten durch ein FTS | ERP-Förderkredit KMU, ggf. Landesförderbank, Abschreibung |
| FTS wird mit MES, ERP oder Lagerverwaltung vernetzt | ERP-Förderkredit Digitalisierung (Stufe 2) mit Förderzuschuss, in BW Digitalisierungsfinanzierung |
| Werkserweiterung oder neue Linie in einem Fördergebiet | GRW-Zuschuss, kombiniert mit Kredit |
| Projekt mit nachweisbarer Energieeinsparung | BAFA EEW Modul 4 prüfen |
| Neuartige Entwicklung gemeinsam mit dem Hersteller | Forschungszulage |
Ein Beispiel für die zweite Zeile: Bei ebm-papst verbinden 30 EDDY-Fahrzeuge Produktionsstationen miteinander. Projekte dieser Art, bei denen Fahrzeuge, Stationen und IT zusammenspielen, sind typische Kandidaten für eine Digitalisierungsförderung. Ob und welche Förderung im Einzelfall greift, entscheidet allerdings immer die Förderstelle.
Die meisten Förderungen scheitern nicht an der Technik, sondern am Ablauf. Diese Checkliste hilft:
Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Antrag helfen Ihnen unsere Übersicht zu Preisen, Kostenfaktoren und Wirtschaftlichkeit von FTS sowie der Beitrag zum FTS-Einstieg für kleine und mittlere Unternehmen.
Förderbanken verlangen nachvollziehbare Unterlagen. Ein guter Hersteller liefert Ihnen ein Angebot mit aufgeschlüsselten Positionen, technische Daten und eine Beschreibung der Integration. Bei Emm! reicht das Spektrum vom Unterfahrfahrzeug EDDY für Lasten bis 7 t bis zum fahrerlosen Stapler IGOR. Bei Hexagon Manufacturing Intelligence in Wetzlar laufen bis 7 t schwere Koordinatenmessmaschinen in Fließfertigung auf Emm!-Fahrzeugen. Eine Förderberatung ersetzt das nicht, aber es macht den Antrag deutlich einfacher.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug im Emm!-Konfigurator zusammen und sehen Sie Richtpreis, Lieferzeit und technische Daten. So haben Sie eine belastbare Grundlage für das Gespräch mit Ihrer Hausbank. Lieber direkt sprechen? Wählen Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihr Projekt gemeinsam durchgehen.