Fahrerlose Transportsysteme (FTS) sind aus der modernen Logistik nicht mehr wegzudenken. Sie erhöhen die Effizienz, bringen jedoch auch Risiken mit sich. Daher sind klare Sicherheitsvorschriften und Normen unverzichtbar. Der Fokus liegt auf der Vermeidung von Unfällen und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Sicherheitskonzepte müssen technische Lösungen, Schulungen und organisatorische Maßnahmen kombinieren, um den Betrieb von FTS sicher und regelkonform zu gestalten.
Die Grundlage für den sicheren Betrieb von fahrerlosen Transportsystemen (FTS) beruht auf einer Vielzahl internationaler, nationaler und technischer Vorgaben. Diese Regelwerke schaffen klare Richtlinien, die sowohl Hersteller als auch Betreiber zur Einhaltung verpflichten. Nachfolgend werden die wichtigsten Normen und Vorschriften näher erläutert.
Die DIN EN ISO 3691-4 gilt als zentrale, international harmonisierte Norm für fahrerlose Flurförderzeuge. Sie definiert präzise technische Sicherheitsanforderungen für deren Konstruktion und Betrieb. Eine der Kernforderungen ist die Durchführung einer systematischen Risikobewertung bereits in der Entwicklungsphase. Zudem verlangt die Norm den Einsatz zusätzlicher Sicherheitssysteme, insbesondere für kritische Funktionen: So müssen Bremssysteme auch bei Stromausfall zuverlässig arbeiten, und Nothaltefunktionen müssen unabhängig von der Hauptsteuerung aktiviert werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Interaktion zwischen Mensch und Maschine. FTS müssen für Personen jederzeit sichtbar und in ihrem Verhalten verständlich sein. Dies wird durch klare Warnsignale und Geschwindigkeitsbegrenzungen in Bereichen mit Personenverkehr gewährleistet.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2111 Teil 1 ergänzen die ISO-Normen, indem sie spezifische Anforderungen an den Betrieb von FTS konkretisieren. Sie basieren auf der Betriebssicherheitsverordnung und richten sich gezielt an mobile Arbeitsmittel, einschließlich fahrerloser Transportsysteme.
Ein zentrales Element ist die systematische Gefährdungsbeurteilung, die alle möglichen Wechselwirkungen zwischen FTS, anderen Arbeitsmitteln und Beschäftigten analysiert. Darauf aufbauend müssen präzise Schutzmaßnahmen für verschiedene Betriebsmodi definiert werden. Ebenso wird gefordert, dass das Bedienpersonal über ausreichendes Fachwissen verfügt, um sowohl die technischen Aspekte als auch die Sicherheitskonzepte und Notfallprozesse zu verstehen und anzuwenden.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt die Verantwortung für die Sicherheit von Arbeitsmitteln klar in die Hände des Arbeitgebers. Dieser ist verpflichtet, umfassende Risikobeurteilungen durchzuführen und sicherzustellen, dass die eingesetzten Systeme stets dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Besonders wichtig: Diese Verantwortung gilt unabhängig davon, ob das FTS gekauft, geleast oder anderweitig beschafft wurde. Vor der ersten Inbetriebnahme ist eine detaillierte Bewertung erforderlich, die alle Phasen des Lebenszyklus des Systems umfasst. Bei Änderungen müssen diese Bewertungen regelmäßig aktualisiert werden.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt diese Regelungen, indem sie Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen mit FTS-Einsatz definiert. Dazu gehören ausreichend breite Verkehrswege, eine angemessene Beleuchtung und die klare Kennzeichnung von Gefahrenbereichen. Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei zugänglich sein. Diese Vorgaben bilden die Grundlage für die praktische Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsalltag.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) spielt eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz und ergänzt gesetzliche Vorgaben durch praxisorientierte Regeln und Vorschriften. Sie bietet klare Richtlinien, um präventive Maßnahmen zu fördern – ein wesentlicher Aspekt für Betreiber von Fahrerlosen Transportsystemen (FTS). Das DGUV-System ist in vier Kategorien unterteilt: DGUV-Vorschriften mit rechtlichem Charakter, DGUV-Regeln für praktische Anwendungen, DGUV-Informationen als Arbeitshilfen und DGUV-Grundsätze für Verfahrensfragen. Im Folgenden werden einige zentrale Leitfäden und ihre Bedeutung für FTS näher betrachtet.
Die DGUV Vorschrift 70 legt spezifische Sicherheitsanforderungen für Fahrzeuge fest und ist daher direkt auf FTS anwendbar. Interessant ist, dass FTS, die eine Geschwindigkeit von 8 km/h nicht überschreiten, von bestimmten Prüfanforderungen ausgenommen sind. Da viele dieser Systeme in Produktions- und Lagerumgebungen ohnehin langsamer unterwegs sind, kann dies den Prüfaufwand erheblich reduzieren.
Allerdings gelten auch für langsamere FTS die allgemeinen Anforderungen an Maschinen. Die Prüfung erfolgt in vier Schritten: Vorbereitung, Inspektion, Dokumentation und Maßnahmenplanung. Diese Prüfungen müssen mindestens einmal jährlich von qualifizierten Experten oder befähigten Personen durchgeführt werden, da FTS als verschleißanfällige Arbeitsmittel mit relevanten Sicherheitsrisiken eingestuft werden.
Die Kombination von DGUV-Regeln und ISO-Normen schafft eine solide Grundlage für die Sicherheit im Betrieb. Während ISO-Normen wie die DIN EN ISO 3691-4 technische Konstruktionsanforderungen definieren, konzentrieren sich DGUV-Vorschriften auf die praktische Umsetzung im Arbeitsalltag.
Zwei branchenübergreifende Regelungen sind besonders wichtig: die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Diese verpflichten Arbeitgeber, regelmäßig alle relevanten DGUV-Regelungen zu überprüfen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Sicherheitsschulungen anzubieten.
Auch die Mitarbeiter tragen Verantwortung, indem sie aktiv zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen beitragen. Diese klare Rollenverteilung sorgt für Rechtssicherheit und eine eindeutige Verteilung der Aufgaben.
Die DGUV-Leitfäden setzen auf präventive Maßnahmen, die über die bloße Einhaltung technischer Standards hinausgehen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fließen direkt in ein DGUV-konformes Risikomanagement ein. Dieses ermöglicht es, Gefahrenquellen in sämtlichen Betriebsphasen eines FTS systematisch zu identifizieren – von der Inbetriebnahme über den Betrieb bis hin zu Wartungsarbeiten.
Die Einhaltung wird von Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger überwacht. Bei Verstößen können sie Anordnungen treffen oder Bußgelder verhängen. Solche Verstöße gefährden nicht nur den Versicherungsschutz, sondern können auch hohe Strafen nach sich ziehen.
Im schlimmsten Fall führen Regelverstöße zu Arbeitsunfällen, die erhebliche Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Die DGUV-Regelwerke dienen daher sowohl dem Schutz der Beschäftigten als auch der rechtlichen Absicherung der Arbeitgeber.
Ein wirksames Risikomanagement nach DGUV-Standards erfordert regelmäßige Schulungen, klar dokumentierte Betriebsanweisungen und eine ständige Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen an den technischen Fortschritt. Nur durch einen systematischen Ansatz lassen sich die Anforderungen des deutschen Arbeitsschutzsystems erfüllen.
Die gründliche Analyse von Risiken ist das Herzstück eines sicheren Betriebs fahrerloser Transportsysteme (FTS). Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für den sicheren und reibungslosen Einsatz solcher Systeme.
Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, bevor ein FTS in Betrieb genommen wird. Dieser Prozess umfasst mehrere strukturierte Schritte, um alle potenziellen Risiken zu identifizieren und zu bewerten.
Der erste Schritt ist die Analyse von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten. Dabei werden alle Bereiche untersucht, in denen das FTS eingesetzt wird, einschließlich der technischen Gegebenheiten und Arbeitsabläufe. Ein besonderer Fokus liegt auf den Schnittstellen zwischen automatisierten Systemen und manuellen Tätigkeiten.
Aktuelle Studien heben vier Hauptgefahrenkategorien hervor: Kollisionen zwischen FTS, Zusammenstöße mit Objekten oder Personen, Cybersicherheitsrisiken sowie Stabilitätsprobleme bei FTS mit Manipulationsvorrichtungen.
Agnieszka A. Tubis und Honorata Poturaj von der Wroclaw University of Science and Technology betonen: "Die analysierten Veröffentlichungen zeigten einen Mangel an Studien zu Methoden der Risikoidentifikation und -bewertung, die die Spezifika des FTS-Betriebs berücksichtigen, insbesondere in den cyber-physischen Systemen der Logistik 4.0."
Die Risikobewertung erfolgt anhand der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der möglichen Folgen. Dabei müssen auch neue Bedrohungen berücksichtigt werden, die durch die Integration von FTS in cyber-physische Systeme entstehen. Diese Bewertung erstreckt sich über alle Betriebsphasen hinweg.
Ein Safety-Check ist ein integraler Bestandteil der Abnahmeprozesse. Hierbei wird geprüft, ob alle Sicherheitsanforderungen eingehalten und relevante technische Vorschriften berücksichtigt wurden. Dieser Check sollte dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.
Die Ergebnisse der Risikobewertung fließen direkt in die Entwicklung und Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen ein.
Effektive Schutzmaßnahmen basieren auf dem STOP-Prinzip (Substitution, technische, organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung). Im Kontext von FTS stehen technische Lösungen im Vordergrund.
Neben diesen technischen Maßnahmen spielen auch organisatorische Aspekte eine große Rolle.
Regelmäßige Schulungen sind unverzichtbar, um die Sicherheit zu gewährleisten. Mitarbeiter, die in Bereichen mit FTS arbeiten, müssen über den Betrieb der Systeme, mögliche Gefahren und angemessene Verhaltensweisen informiert werden. Ergänzend dazu sind praktische Übungen sinnvoll, um das Wissen zu festigen.
Die Einhaltung von Herstellervorgaben ist ebenfalls entscheidend. Wartungsintervalle, Betriebsparameter und Sicherheitseinstellungen dürfen nicht von den Vorgaben des Herstellers abweichen. Andernfalls könnten die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein fortlaufender Prozess, der regelmäßig aktualisiert werden muss – sei es nach Systemänderungen, Zwischenfällen oder mindestens einmal jährlich. Dabei sollten Erfahrungen aus dem Betrieb sowie neue technische Entwicklungen berücksichtigt werden.
Eine umfassende Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen, wie Gefährdungsbeurteilungen, Schulungsnachweise, Wartungsprotokolle und Prüfberichte, ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wertvolles Werkzeug zur Verbesserung der Sicherheitsstandards.
Feedback-Systeme ermöglichen es den Mitarbeitern, Sicherheitsbedenken oder Vorschläge einzubringen. Diese Rückmeldungen tragen dazu bei, die Sicherheitskonzepte kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Durch diese strukturierte Herangehensweise wird der sichere Betrieb von FTS gewährleistet und kontinuierlich verbessert.
Aufbauend auf einer gründlichen Gefährdungsbeurteilung und der Einführung zentraler Schutzmaßnahmen bieten moderne Software-Tools und modulare Systeme eine effiziente Möglichkeit, Sicherheitsanforderungen im Betrieb zu erfüllen und gleichzeitig die Effizienz zu steigern.
Die Einhaltung von Sicherheitsstandards bei fahrerlosen Transportsystemen (FTS) erfordert den Einsatz durchdachter technischer Lösungen und Software-Tools. Anbieter setzen dabei auf modulare Konzepte und integrierte Systeme, um sowohl regulatorische Vorgaben als auch betriebliche Erfordernisse miteinander in Einklang zu bringen.
Ein modularer Aufbau von FTS bietet die Möglichkeit, Sicherheitsanforderungen gezielt umzusetzen und flexibel auf verschiedene Einsatzszenarien zu reagieren. Diese Herangehensweise ermöglicht es, die strengen Vorgaben der DGUV-Vorschriften und ISO-Normen zu erfüllen.
Ein Beispiel ist das Konzept von Emm! solutions: Die Fahrzeuge können je nach Einsatzbereich mit unterschiedlichen Sicherheitskomponenten ausgestattet werden. Dazu zählen anpassbare Personenerkennungssysteme, die mit Laserscannern, Kameras oder Ultraschallsensoren auf die jeweilige Umgebung abgestimmt werden.
Auch die Dimensionierung der Fahrzeuge spielt eine Rolle: In engen Gängen kommen kompaktere Modelle mit präziser Navigation zum Einsatz, während in großen Lagerhallen größere Fahrzeuge mit erweiterten Sensorreichweiten genutzt werden. Diese Flexibilität trägt zur Einhaltung der Verkehrswegevorschriften bei.
Zusätzlich können Handhabungsmodule wie Rollen, Heber oder Förderbänder sicherheitsspezifisch angepasst werden. Beispielsweise können Systeme für schwere Lasten mit Stabilitätssensoren und Notbremssystemen ausgestattet werden, um den Anforderungen der DIN EN ISO 3691-4 gerecht zu werden.
Auch die SLAM-Navigationstechnologie (Simultaneous Localization and Mapping) ist ein wichtiger Bestandteil. Sie ermöglicht es den Fahrzeugen, sich dynamisch an veränderte Umgebungen anzupassen und dabei stets die sichersten Routen zu wählen – eine wertvolle Funktion in sich ständig wandelnden Arbeitsumgebungen.
Eine effektive Flottenkoordination ist entscheidend, wenn mehrere FTS gleichzeitig in einem Arbeitsbereich operieren. Mithilfe von Fleet-Management-Software können alle Fahrzeuge in Echtzeit überwacht und ihre Bewegungen koordiniert werden, um Kollisionen zu vermeiden.
Das System priorisiert beispielsweise automatisch Fahrzeuge an Kreuzungen, um Konflikte zu verhindern. Gleichzeitig analysiert es mithilfe von Predictive Analytics Bewegungsmuster, Batteriezustände und Sensorwerte, um potenzielle Sicherheitsprobleme frühzeitig zu erkennen. Diese vorausschauende Analyse unterstützt die Einhaltung präventiver Sicherheitsmaßnahmen.
Über Dashboards erhalten Betreiber einen Überblick über den Status aller Fahrzeuge, aktuelle Alarme und wichtige Kennzahlen. Zudem werden Compliance-Reports erstellt, die alle sicherheitsrelevanten Ereignisse, Wartungsaktivitäten und Systemzustände dokumentieren – ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Dokumentationspflichten gemäß BetrSichV.
Die Integration von FTS in bestehende IT-Systeme ist ein entscheidender Faktor für Sicherheit und Effizienz. Systeme müssen mit MES- (Manufacturing Execution Systems) und ERP-Systemen kommunizieren, um sicherheitsrelevante Daten auszutauschen und die zuvor definierten Sicherheitskonzepte umzusetzen.
Die bidirektionale Kommunikation zwischen FTS und Produktionssystemen gewährleistet, dass Sicherheitszustände in Echtzeit übertragen werden. Wird beispielsweise ein Produktionsbereich gesperrt, passen die Fahrzeuge ihre Routen automatisch an. Dies minimiert menschliche Fehler und verkürzt Reaktionszeiten.
Remote-Diagnostik ist ein weiteres wichtiges Werkzeug. Techniker können aus der Ferne auf Fahrzeugdaten zugreifen, Sensorwerte analysieren und präventive Wartungsmaßnahmen einleiten, ohne den laufenden Betrieb zu stören.
Condition Monitoring überwacht kontinuierlich sicherheitskritische Komponenten, indem es Parameter wie Vibrationen, Temperaturen oder Stromverbräuche erfasst. Abweichungen lösen Warnungen aus, sodass präventive Maßnahmen eingeleitet werden können.
Auch die Cybersicherheit spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Verschlüsselte Kommunikation, regelmäßige Updates und strenge Zugriffskontrollen schützen FTS vor potenziellen Angriffen in Industrie-4.0-Umgebungen.
Zusätzlich trägt die Integration des Energiemanagements zur Sicherheit bei: Intelligente Ladesysteme überwachen Batteriezustände und planen Ladezyklen so, dass Fahrzeuge nicht mit kritischen Batterieständen betrieben werden – ein entscheidender Faktor zur Vermeidung von Stillständen in sicherheitskritischen Bereichen.
API-Schnittstellen ermöglichen den Austausch sicherheitsrelevanter Daten mit anderen Systemen, etwa Gebäudeleitsystemen oder Notfallmanagementsystemen.
Die Kombination aus modularer Bauweise, intelligenter Flottenkoordination und umfassender Systemintegration schafft eine solide Grundlage für einen sicheren und regelkonformen Betrieb von FTS. Dieses integrierte Konzept ergänzt das gesamte Sicherheitsmanagement im Betrieb und trägt zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei.
Die Arbeitssicherheit bei fahrerlosen Transportsystemen (FTS) ist ein anspruchsvolles Feld, das sowohl technisches Fachwissen als auch ein genaues Verständnis der gesetzlichen Vorgaben erfordert. Die Einhaltung von Standards wie DIN EN ISO 3691-4, den DGUV-Vorschriften und der BetrSichV ist dabei nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern bildet die Grundlage für einen sicheren und reibungslosen Betrieb solcher Systeme.
Eine systematische Gefährdungsbeurteilung ist dabei unverzichtbar. Sie hilft, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen noch vor der Inbetriebnahme festzulegen. Ohne diese strukturierte Vorgehensweise bleiben selbst bei hochentwickelten FTS sicherheitskritische Schwachstellen bestehen.
Ein besonders effektiver Ansatz ist die modulare Systemgestaltung. Diese erlaubt es, Sicherheitsanforderungen flexibel umzusetzen. Ein gutes Beispiel hierfür sind die anpassbaren Fahrzeugserien von Emm! solutions, die zeigen, wie modulare Konzepte regulatorische Vorgaben und betriebliche Bedürfnisse optimal vereinen können.
Zusätzlich zur modularen Bauweise spielen technologische Lösungen eine entscheidende Rolle. Intelligente Flottenkoordination und Echtzeit-Überwachung sind mittlerweile unverzichtbar, um den sicheren Betrieb mehrerer FTS zu gewährleisten. Die Integration solcher Systeme in MES- und ERP-Umgebungen sorgt nicht nur für Effizienz, sondern auch für die Einhaltung von Sicherheitsstandards durch automatisierte Abläufe.
Doch Technik allein reicht nicht aus. Selbst die besten Systeme benötigen gut geschulte Mitarbeiter, die die Sicherheitsmaßnahmen verstehen und korrekt anwenden können.
Unternehmen, die auf FTS setzen, sollten von Beginn an auf umfassende Sicherheitskonzepte achten, die technische Lösungen, organisatorische Maßnahmen und kontinuierliche Überwachung miteinander verzahnen. Diese Investition zahlt sich langfristig aus – durch geringeren Wartungsaufwand, weniger Ausfallzeiten und vor allem durch den Schutz von Mitarbeitern und Betriebsmitteln.
Die Zukunft der Intralogistik liegt in der intelligenten Vernetzung zertifizierter Sicherheitssysteme. Diese lassen sich nahtlos in bestehende Produktionsumgebungen integrieren und gewährleisten dabei höchste Sicherheitsstandards. So wird deutlich, wie tiefgreifend Sicherheitsstrategien in modernen Intralogistik-Systemen verankert sind und welche zentrale Rolle sie für den Erfolg spielen.
Die sichere Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden und fahrerlosen Transportsystemen hängt von durchdachten Sicherheitsvorkehrungen ab. Dazu gehören technische Maßnahmen wie Not-Aus-Schalter, Sensoren zur Vermeidung von Kollisionen sowie deutlich sichtbare Warnhinweise, die potenzielle Risiken frühzeitig erkennbar machen.
Ebenso essenziell sind organisatorische Schritte, etwa die Einrichtung klar abgegrenzter Arbeitsbereiche und eindeutig definierter Verkehrswege, um die Bewegungen der Transportsysteme und der Mitarbeitenden sicher zu koordinieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulung der Mitarbeitenden. Durch gezielte Trainings lernen sie, sicher und effizient mit den Systemen umzugehen, was nicht nur die Sicherheit erhöht, sondern auch die Produktivität fördert. Erst durch die Kombination von technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen wird eine sichere und reibungslose Zusammenarbeit möglich.
Um die Sicherheit und Effizienz im Betrieb zu gewährleisten, sollten Gefährdungsbeurteilungen für fahrerlose Transportsysteme regelmäßig durchgeführt werden – mindestens einmal im Jahr. So lassen sich potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und passende Schutzmaßnahmen rechtzeitig umsetzen.
Ein konsequentes Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung sorgt nicht nur für einen sicheren Arbeitsplatz, sondern optimiert auch die Abläufe im Betrieb.
Die DGUV Vorschrift 70 dient als wichtiger Leitfaden, um die Sicherheit von fahrerlosen Transportsystemen (FTS) in Arbeitsumgebungen zu gewährleisten. Sie legt klare Anforderungen an die technische Ausstattung und den Betrieb dieser Fahrzeuge fest, um Unfälle zu vermeiden und einen sicheren Einsatz zu ermöglichen.
Zu den zentralen Vorgaben zählen:
Die Einhaltung dieser Vorschriften hilft Unternehmen, Risiken zu reduzieren und einen sicheren sowie störungsfreien Ablauf ihrer intralogistischen Prozesse zu gewährleisten.